AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für alle Leistungen, Angaben und Lieferungen gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern keine Regelung in den AGB enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Wirksame Abweichungen und ergänzende Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden. Irrtümer vorbehalten.

Urheberrecht

Alle Bilder der W.A.T. GmbH Waldkirch sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung ist untersagt.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Unberechtigte Skontoabzüge werden nach belastet. Ab Verfallsdatum sind 8% Verzugszinsen geschuldet.

Vertragspartner

W.A.T. GmbH Waldkirch

Theo Weber

Hauptwilerstrasse 17

CH-9205 Waldkirch

info(at)wat-gmbh.ch

 

MwSt. - Nummer: CHE-104.260.084

Sonstige Vorbehalte

Preisänderungen, Liefermöglichkeiten, Irrtümer, Druckfehler und technische Änderungen bleiben durch die W.A.T. GmbH vorbehalten.

Unterhalt und Wartung der Bewässerungsanlage

Mit einer automatischen Bewässerungsanlage kann Wasser gespart werden, da die Wasserverteilung gleichmässig und langsam erfolgt. Damit eine Unter- oder Überbewässerung sowie Störungen frühzeitig erkennt werden, muss die Anlage regelmässig durch den Eigentümer oder dessen Vertreter kontrolliert und an den saisonalen Bedingungen angepasst werden.

Serviceleistungen Frühjahrsinbetriebnahme / Winterfestmachung

Ohne schriftliche Vereinbarung werden diese Service-Leistungen nur nach Auftragserteilung ausgeführt.

 

Für die Terminbuchung, ob über unser Buchungsportal, per Email oder telefonisch, ist jeder Kunde selber verantwortlich.

 

Auf Wunsch und ohne verpflichtenden Anspruch versenden wir im Frühling, wie auch im Herbst eine Terminbuchung-Erinnerungsschreiben, bedingt dass uns Ihre aktuellen Kontaktdaten zur Verfügung stehen.

 

Um einen effizienten Ablauf gewährleisten zu können, werden die Termine nach Region terminiert und in einem Tourenplan erstellt. Die Anfahrtskosten bei einem Termin im Tourenplan sind in den Serviceleistungen (wenn nicht anders vereinbart) enthalten. Ist Ihnen keiner unserer regional geplanten Termine möglich, so dass wir Ihr Objekt separat anfahren müssen, werden die Anfahrtskosten entsprechend verrechnet.

Frühjahrsinbetriebnahme der automatischen Bewässerungsanlage

Folgende Leistungen sind in der Frühjahrsinbetriebnahme enthalten:

  • 1x Anreise mit Servicefahrzeug inkl. Arbeit
  • Schliessen der Entwässerungsventile & Öffnen der Wasserzufuhr für die Ventile
  • Entlüften der Leitungen
  • Ersetzen defekter Teile wie Regner-Dichtungen, Düsen und Filter etc. - Verrechnung nach Aufwand
  • Funktionskontrolle und Justierung
  • Inbetriebnahme

Winterfestmachung der automatischen Bewässerungsanlage

Folgende Leistungen sind im Winterservice enthalten:

  • 1x Anreise mit Servicefahrzeug
  • Entleeren der gesamten Anlage
  • Ausbauen von frostgefährdeten Teilen
  • Abschalten der Steuerung

Datenschutz

Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetze erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur innerhalb der W.A.T. GmbH verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Firma W.A.T. GmbH Waldkirch. Die Rechtsbeziehung zwischen der Kundschaft und der W.A.T. GmbH Waldkirch unterliegt dem schweizerischen Recht.